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MG4 Electric 51 kWh Standard: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 17,0 (WLTP) | CO2- Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO2-Effizienzklasse: A+++| Elektrische Reichweite EAER/EAER city: 350km/492km (WLTP) Weitere Informationen unter https:// mgmotor.de/dat-hinweis | Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.

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MG4 Electric – Gewerbeleasing ab 189€ mtl. exkl. MwSt.
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MG4 Electric Aktion ⚡️⚡️ Jetzt sofort verfügbare Fahrzeuge erhältlich! Nur solange der Vorrat reicht. Und bei Bestellung bis Jahresende garantiert MG Ihnen den in 2022 gültigen Herstelleranteil an der staatlichen Förderung (Umweltbonus)!**
Haben Sie Interesse an einer Probefahrt oder Fragen? Dann melden Sie sich bei uns – der Autohausgruppe Geisser.
T: 0721 56500 75 I E: marcel.weber@autohaus-geisser.de

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MG4 Electric 51 kWh Standard: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 17,0 (WLTP) | CO2- Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO2-Effizienzklasse: A+++| Elektrische Reichweite EAER/EAER city: 350km/492km (WLTP) Weitere Informationen unter https:// mgmotor.de/dat-hinweis | Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. | *Ein unverbindliches Gewerbeleasingangebot der Arval Deutschland GmbH, Bajuwarenring 5, 82041 Oberhaching für das Fahrzeug MG4 51 kWh Standard in Dover White Uni, Anschaffungspreis 26.882,35€ bei 4500€ Sonderzahlung, 189€ mtl. Leasingrate, 48 Leasingraten, 10.000 km Laufleistung pro Jahr, 9.072€ Gesamtbetrag aller Leasingraten, Bonität vorausgesetzt. Verbrauchern steht für Darlehensverträge ein Widerrufsrecht zu. Angaben entsprechen zugleich dem 2/3 Beispiel nach § 6a Abs. 4 PAngV. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. und zzgl. 999€ (inkl. MwSt., separate Berechnung) Transportkosten. Ca. 6 Monate Lieferzeit. Auch kurzfristig verfügbare Fahrzeuge erhältlich. Nur solange der Vorrat reicht.
**Unverbindlicher Hinweis: Der Erwerb oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs, also eines reinen Batterieelektrofahrzeugs oder eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs, kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Der sog. Umweltbonus besteht aus einem Herstelleranteil sowie einer staatlichen Förderung durch den Bund. Näheres können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfahren, wo eine solche Förderung (Umweltbonus) beantragt werden kann (http://www.bafa.de/ ). Ob und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen der Umweltbonus nach dem 31.12.2022 gewährt wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Es ist daher möglich, dass ein Fahrzeug im Falle einer Zulassung nach dem 31.12.2022 die dann geltenden Voraussetzungen für den Umweltbonus oder anderer Förderungen nicht mehr erfüllt und daher zu diesem Zeitpunkt keine Förderung für das Fahrzeug mehr gewährt wird. Denkbar ist auch, dass für das Fahrzeug nur noch eine geringere Förderung gewährt wird. Der derzeitige Herstelleranteil am Umweltbonus wird jedoch von der SAIC Motor Deutschland GmbH für alle vor dem 01.01.2023 bestellten Fahrzeuge gewährt. Im Falle der Antragstellung, die unmittelbar durch den Endkunden erfolgen mussmüsste, ist der Endkunde allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Mit diesem Hinweis ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine solche Förderung im konkreten Fall in Betracht kommt und ob die Förderung tatsächlich gewährt wird. Informationen zum Umweltbonus unter https://mgmotor.de/umweltbonus.